Hundeführerschein oder Sachkundenachweis – was ist eigentlich was?

Hundeführerschein oder Sachkundenachweis – was ist eigentlich was?

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In unserer Umgangssprache verwenden wir die Begriffe „Hundeführerschein“ und „Sachkundenachweis“ häufig gleichwertig. Tatsächlich gibt es jedoch Unterschiede. Und dann sind  da noch die abweichenden Anforderungen der einzelnen Bundesländer.

Hierzulande schützt Unwissenheit nicht vor Strafe, daher ist es uns ein Anliegen, Sie als Hundehalter umfassend zu diesem Thema zu informieren. Wir stellen Ihnen beide Nachweise im Detail vor, nennen Ihnen die wichtigsten Fakten und informieren Sie darüber, was Sie als Bürger eines bestimmten Bundeslandes unbedingt wissen sollten. Und natürlich geht Hundeerziehung Hand in Hand mit dem Wissen des Herrchens.

Es gibt keine klare Abgrenzung der Begriffe. Oder doch?

Ob Sie vom Hundeführerschein oder vom Sachkundenachweis sprechen: Bei beiden handelt es sich um einen Befähigungsnachweis für Sie als Hundehalter. In unserer Umgangssprache werden beide Begriffe vermischt, daher ist eine klare Abgrenzung häufig schwierig. Und es gibt weitere Gründe dafür, dass kaum ein Laie weiß, welchen der beiden Nachweise er denn nun eigentlich benötigt:

  • Die Presse verwendet sehr oft die Bezeichnung „Hundeführerschein“ – auch dann, wenn eigentlich der Sachkundenachweis gemeint ist.
  • Es gibt sehr viele unterschiedliche Angebote zum Erwerb des Hundeführerscheins oder des Sachkundenachweises. Der Markt ist mittlerweile sehr unübersichtlich.
  • In Deutschland existieren keine bundeseinheitlichen Regelungen. Die Behörden entscheiden jeweils vor Ort darüber, welcher Nachweis als gesetzeskonform anerkannt wird. Die Grundlage für die Entscheidung bilden die gültigen Hundegesetze in den betreffenden Bundesländern.

Neues Glück, neues Recht – richtiges Wissen schützt vor Strafe!

Vorab: In fast jedem Bundesland wird ein Nachweis vom Hundehalter verlangt – es gibt kaum noch Ausnahmen!

Sie möchten ein vierbeiniges Familienmitglied adoptieren oder kaufen? Oder zusammen mit Ihrem Hund in ein anderes Bundesland umziehen? Dann sollten Sie sich vorher schon über die gesetzlichen Bestimmungen informieren.

Es gibt sowohl Vorgaben auf Bundesebene als auch auf Landesebene. Beide sind wichtig für Sie! Auch wenn ein Verstoß gegen die geltenden Gesetze aus Unwissenheit erfolgt, sind Sie vor Strafe nicht geschützt. Wenn Sie beispielsweise einen so genannten „Listenhund“ zur Familie zählen, müssen Sie in fast jedem Bundesland einen entsprechenden Sachkundenachweis vorlegen können. Nur die Hansestadt Bremen bildet hier eine Ausnahme.

Schauen wir uns den Hundeführerschein und den Sachkundenachweis für Hundehalter einmal genauer an.

Der Hundeführerschein

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Beim Hundeführerschein handelt es sich um ein Zertifikat: „Gehorsamkeitsprüfung bestanden!“ Die Prüfung besteht aus einem theoretischen und wenigstens einem praktischen Teil.

Das Zertifikat informiert darüber, dass der Halter seinen Vierbeiner jederzeit im alltäglichen Umgang zuverlässig unter Kontrolle hat und dass von dem Hund keine Gefahr ausgeht – weder für Menschen noch für andere Tiere.

Der theoretische Teil ist nicht zu unterschätzen, denn mit ihm weisen Sie nach, dass Sie sowohl über das Verhalten eines Hundes und seine Körpersprache als auch über wohlwollende Erziehung umfassend Bescheid wissen. Den Hundeführerschein können Sie bei unterschiedlichen Vereinen, Verbänden und Clubs erwerben.

Die bekanntesten Hundeführerscheinen zählen unter anderem

– der Hundeführerschein des VDH (Verband für das Deutsche Hundewesen),

– der Hundeführerschein des BVZ (Berufsverband zertifizierter Hundetrainer e.V.),

– der Hundeführerschein der BLTK (Bayerische Landestierärztekammer),

– der Hundeführerschein des BHV (Berufsverband der Hunderzieher/innen und Verhaltenstrainer/innen e.V.),

– der D.O.Q-Test der TAG-H (Tierärztliche Arbeitsgemeinschaft Hundehaltung e.V.)

– der Hundeführerschein des DHVE (Dachverband für Haustierverhaltensberatung in Europa e.V.) und

– der Hundeführerschein des IBH (Internationaler Berufsverband der Hundetrainer & Hundeunternehmer e.V.).

Der behördliche Sachkundenachweis

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Dem behördliche Sachkundenachweis liegt grundsätzlich nur das Bestehen einer theoretischen Prüfung zugrunde. Eine praktische Prüfung ist in der Regel nicht vorgesehen. Doch es gibt abhängig vom jeweiligen Bundesland klare Unterschiede, und tatsächlich sind Prüfungen mit theoretischem und praktischem Teil häufig gefordert.

Da die einzelnen Bundesländer die Prüfungsvorgaben unterschiedlich handhaben, sollten Sie sich sorgfältig über die jeweiligen Anforderungen informieren. Manche Bundesländer verlangen den Nachweis für die generelle Hundehaltung, andere nur für die Haltung bestimmter Rassen. Selbst wenn Sie bereits den zertifizierten Hundeführerschein besitzen, kann es sein, dass Sie zusätzlich einen theoretischen Sachkundenachweis vorlegen müssen.

Anerkannte Sachverständige, Hundetrainer und Tierärzte nehmen die Prüfung ab.

Weitere Sachkundenachweise

Neben dem so genannten behördlichen Sachkundenachweis für Hundehalter existieren weitere: zum Einen der Nachweis der Bundestierärztekammer, zum Anderen nicht-behördliche Nachweise wie der Sachkundenachweis für Hundesportprüfungen.

Hundebesitzer wissen, dass ein derartiger Hinweis lediglich der Anfang eines langen Lernens darstellt. Selbstredend sind die Inhalte der genannten Prüfungen bahnend für das Wissen des Herrchens und die Erziehung des Hundes. Es gibt aber noch viel mehr. So zum Beispiel den Silent Walk mit Hund und andere Praktiken um einen Hund besser zu verstehen und die Bundung zu verbessern.

Die behördliche Anerkennung der Sachkundenachweise

Wenn Sie sich nach Kursangeboten zum Erwerb des Hundeführerscheins oder des Sachkundenachweises informieren, wird die Vielfalt Sie vermutlich verwirren. Die Auswahl des richtigen Angebots wird dann schon zu einer echten Herausforderung.

Beim Vergleich werden Sie über unterschiedliche Trainingsinhalte und Prüfungsanforderungen stolpern. Und vermutlich stellen Sie auch fest, dass nicht jeder Anbieter Ihnen die behördliche Anerkennung der abgelegten Prüfung garantieren kann.

Folgende Tipps können Ihnen weiterhelfen, um Ärger zu vermeiden und zusätzliche Kosten zu sparen:

  • Informieren Sie sich genau nach den gesetzlichen Vorgaben des jeweiligen Bundeslandes. Gemeinden, Landkreise und Städte können Ihnen in der Regel alle notwendigen Informationen geben.
  • Wenn Sie im Internet recherchieren, geben Sie bei der Suche das entsprechende Bundesland mit an. Das sieht dann zum Beispiel so aus: „Hundeführerschein Niedersachsen“, „Sachkundenachweis für Hundehalter NRW“ usw.
  • Nehmen Sie Kontakt zu einem Tierarzt oder Hundetrainer auf, der berechtigt ist, die Prüfungen abzunehmen, und erkundigen Sie sich bei ihm nach den jeweiligen Vorgaben.

Im nächsten Artikel finden Sie eine detaillierte Übersicht über die Regelungen der einzelnen Bundesländer in Deutschland.

Wir hoffen, euch hat unser Blogartikel gefallen! Bei Ideen, Anregungen oder Korrekturwünschen bitten wir um einen Kommentar 🙂

Euer 4Pfoten-Urlaub-Team

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