Hundefreundliche Ferienunterkunft – Was Sie als Vermieter bedenken sollten

Hundefreundliche Ferienunterkunft – Was Sie als Vermieter bedenken sollten

Hundefreundliche Ferienunterkunft

Als Hundemensch ist völlig klar, Bello kommt mit in den Urlaub. Gerade diese besondere Zeit, in der man viel Zeit für lange Spaziergänge und hundefreundliche Ausflüge hat, möchten fast 90 % der Hundebesitzer gemeinsam mit ihren Lieblingen verbringen. Als Ferienhausbesitzer und -vermieter sind Sie daher gut beraten, auch hundefreundliche Ferienunterkünfte im Angebot zu haben.

Die Nachfrage, nach Ferienwohnungen mit Hund, steigt stetig. Nicht unerheblich ist dabei auch, dass Tierhalter meist ökonomisch gut aufgestellt und eine zahlungskräftige Kundschaft sind. Darüber hinaus sind Hundemenschen wie ihre Vierbeiner meist treue Kunden und kommen, bei gutem Service und der passenden Ausstattung, gerne immer wieder.
Damit es bei der Vermietung von Ferienhäusern mit Hund keine Probleme gibt, sind einige Grundsätze zu beachten.

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Ausstattung der Ferienwohnung oder dem Ferienhaus für den Urlaub mit Hund

Ferienhaus Ausstattung Hund

…und natürlich auch für das Herrchen!

Grundsätzlich ist bei der Vermietung an Feriengäste mit Hunden zu bedenken, dass die Ferienwohnung oder das Ferienhaus nicht mit zahlreichen exklusiven oder antiken Möbeln ausgestattet ist. Auch der Bodenbelag sollte der Belastung durch Hundepfoten und den Krallen standhalten. Deshalb muss aber keineswegs der schöne Dielenboden durch Laminat ausgetauscht werden. Ein gut platzierter Teppich hilft oft, einen optisch ansprechenden Kompromiss zu schaffen.

Robuste, nicht allzu hochpreisige Möbel und eher dunkle Farben der Sitzmöbel eigen sich gut für die Grundausstattung einer hundefreundlichen Ferienunterkunft.

Wer besonders seine vierbeinigen Gäste willkommen heißen möchte, der kann mit einem geringen Einsatz eine große Wirkung erzielen. Über bereitgestellte Näpfe, einen Hundekorb oder bereitgelegte Hundedecken sowie Kotbeutel freuen sich Gäste mit Hunden sehr. Besonders aufmerksam ist es, wenn eine Liste von hundefreundlichen Restaurants und besonderen Orten wie Hundestränden oder Freilaufgebieten in der Nähe bereitliegt.

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Die Außenanlage

Hunde im Garten

Natürlich eigenen sich besonders Objekte mit Zugang zum Garten oder einer Terrasse als hundefreundliche Ferienunterkunft. Ein stabiler Zaun bietet den Gästen Sicherheit und lädt dazu ein, den Garten zum Spielen mit dem Hund und für den Freilauf zu nutzen.

Sollte es einen Pool oder einen Teich auf dem Grundstück geben, müssen besondere Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden. Viele Hunde lieben Wasser, aber nicht alle Gäste schätzen es, mit einem Hund gemeinsam baden zu gehen. Zudem können Hunde nicht alleine an einer Leiter aus dem Becken klettern. Dadurch kann der Pool schnell zur Gefahr für die Vierbeiner werden. Am einfachsten ist es, den Poolbereich mit einem Zaun abzugrenzen, in dem Hunde nur an der Leine mitgenommen werden dürfen.

Auch in den Außenbereichen, die die Gäste gemeinsam nutzen, sollte eine generelle Leinenpflicht herrschen, damit Gäste ohne Hund sich nicht gestört fühlen.

Probleme bei der Vermietung von Ferienhäusern mit Hund

Sollte doch einmal ein Schaden am Ferienhaus durch den Hund entstehen, ist das noch kein Grund zur Panik. Grundsätzlich ist durch das BGB geregelt, dass der Hundehalter für alle Schäden, die der Hund verursacht, haftet und alle Kosten, die dadurch entstanden sind, zu tragen hat.

Verantwortungsbewusste Hundehalter verfügen über eine Hundehaftpflichtversicherung, die im Schadensfall für die Kosten aufkommt. Wer sich als Vermieter absichern möchte, kann die Vorlage einer solchen Versicherung bei Abschluss des Mietvertrages einfordern.

Auch die Nachbarn der Ferienwohnung sollten informiert werden, dass häufiger Hunde in der Ferienwohnung anwesend sein werden. Hier sollte man sich stets offen und um einen Dialog bemüht präsentieren.

Eine klare Hausordnung hilft zudem, Probleme gar nicht erst entstehen zu lassen.

Dazu gehört, dass…:

  • Hunde nicht unbeaufsichtigt in den Außenanlagen gelassen werden sollten
  • Die Ruhezeiten für die anderen Gäste nicht durch den Hund gestört werden dürfen
  • Die Hunde nicht auf Sitzmöbel oder ins Bett dürfen
  • Das Ballspielen oder Herumtoben innerhalb der Ferienwohnung untersagt ist
  • Die Hinterlassenschaften des Hundes sowie eine zusätzliche Verschmutzung durch den Mieter zu entfernen sind
  • Die Futterplätze in der Wohnung nur auf gefliestem oder dafür geeignetem Untergrund gestattet sind

(Steigern Sie Ihre Vermietungen durch kleine Extras! Kostenlos zum Inserat eine kostenlose Hundehaftpflicht anbieten. Mehr Sicherheit für Sie als Vermieter und den Mieter!)

Viel Spaß für Vermieter, Gast und Hund

Wer sich bei der Vermietung von Ferienwohnungen als hundefreundlich zeigt, wird seinen Kundenkreis um zahlreiche freundliche und liebenswerte Gäste erweitern. Dafür sind viele Hundebesitzer gerne bereit, eine Gebühr für den Hund zu zahlen. Diese sollte an die Vermietungsgebühr angepasst sein.

Wir hoffen, euch hat unser Blogartikel gefallen! Bei Ideen, Anregungen oder Korrekturwünschen bitten wir um einen Kommentar 🙂

Euer 4Pfoten-Urlaub-Team

3 Kommentare zu „Hundefreundliche Ferienunterkunft – Was Sie als Vermieter bedenken sollten“

  1. Meine Tochter möchte gerne mit ihrer Familie ein Appartement im Tirol buchen. Es ist schön zu sehen, dass es auch hundefreundliche Unterkünfte gibt. Das werde ich ihr weiterleiten, damit die ganze Familie mit dabei sein kann.

  2. Ich möchte dieses Jahr mit unserem Hund in den Urlaub. Gut zu wissen, dass es auch Ferienunterkünfte gibt, die Hundefreundlich sind. Ich finde auch, dass eine Außenanlage besonders für einen Urlaub mit dem eigenen Hund spricht.

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