Mit dem Tier verreisen, Voraussetzungen & Informationen

Mit dem Tier verreisen, Voraussetzungen & Informationen

4pfoten-urlaub Verreisen mit Hund
4Pfoten-Urlaub mit dem Hund verreisen

Das eigene Haustier mit in den Urlaub zu nehmen, ist für viele ein kleiner Traum. Immerhin gehört der Vierbeiner bei den meisten Haltern fest zur Familie.

Ob das Verreisen mit Hund auch für diesen eine schöne Sache ist und ob er überhaupt mitkommen kann und darf, ist vorher abzuklären.

Manchmal sind es kleine Dinge welche die gemeinsame Reise ins Wasser fallen lassen können oder welche die Reise einfach zu einer Zumutung machen. Besser ist es immer bereits vor der Buchung der Reise, eine Checkliste zu machen. So kann am besten festgestellt werden, ob der Reise etwas im Weg steht, oder ob der Vierbeiner mitreisen kann.

Sollte der Hund wirklich mit?

Vor der Buchung der Reise muss sich überlegt werden, ob der Hund überhaupt mitreisen sollte. Natürlich möchte der Halter ihn immer gern bei sich haben, aber manche Hunde sind zum Reisen nicht geeignet und fühlen sich in der Heimat bei einer anderen vertrauten Person vielleicht wohler.

Verreisen innerhalb der EU – Pflichten als Tierhalter

Die derzeit aktuellen EU-Bestimmungen über die Verbringung von Haustieren wie Hunden, Katzen und Frettchen, gelten seit dem 29. Dezember 2014. Diese Bestimmungen gelten für das Mitführen der Haustiere in EU-Mitgliedsstaaten und Drittländern in EU-Mitgliedsstaaten. Diese Bestimmungen gelten zum Schutz für Tier und Mensch, damit eine Verschleppung von zu jungen und kranken Tieren unterbunden wird.

Wichtig ist auch, dass nicht nur die Bestimmungen des Urlaubszieles gelten, sondern auch die Bestimmungen der Länder, durch welche man reist – sofern das Reisen auf Rädern geschieht. Bei Flugreisen muss natürlich nicht auf die Bestimmungen der Länder geachtet werden, über die hinweggeflogen wird.

Aufgrund der Situation mit Covid-19, ist im Moment das Reisen nur stark eingeschränkt möglich. Zudem gelten verschärfte Hygienemaßnahmen und Bestimmungen, sodass derzeit auf das Reisen mit Hund verzichtet werden muss.

Für das Verreisen innerhalb der europäischen Länder gelten folgende Pflichten:

⚠️ Mitführen des Heimtierausweises:
Tierhalter, die gemeinsam mit ihrem Tier verreisen, müssen den gültigen Heimtierausweis mit sich führen, damit sie in der Lage sind ihr Tier auszuweisen und die Impfungen nachzuweisen. Der EU-Heimtierausweis darf nur von einem Tierarzt ausgestellt und ausgefüllt werden.

💻 Mikrochip:
Wurde ein Haustier nach dem 04.07.2011 gekennzeichnet, muss es sich um ein Mikrochipimplantat handeln. Dieser Mikrochip kann mit einem Gerät ausgelesen werden, wodurch die Herkunft des Tieres nachvollziehbar ist. So kann direkt nachgewiesen werden, wenn ein Tier gestohlen wurde oder entlaufen ist. Dass der Mikrochip mittlerweile zur Pflicht gehört, dient zur Sicherheit von Tier und Halter.
Ist ein Tier vor dem 04.07.2011 gekennzeichnet worden, reicht auch eine Tätowierung in den Ohren, welche aber nur dann akzeptiert wird, wenn sie gut sichtbar ist.

🔥 Tollwutimpfung:
Die Tollwutimpfung ist in den europäischen Ländern Pflicht und meist auch in den Ländern außerhalb der EU. Es können sogar Bluttests gefordert werden, wenn zum Beispiel von der Türkei in die EU eingereist wird.
Sofern nicht der Bluttest erforderlich ist, muss der Halter die Tollwutimpfung mit einem Eintrag im Heimtierausweis nachweisen. Die Impfung sollte mindestens 21 Tage vor Reisebeginn vorgenommen worden sein und sollte in regelmäßigen Abständen erfolgen. Mehrjahresimpfungen sind für mindestens 3 Jahre gültig, bevor sie wiederholt werden müssen.

🐕 Mindestalter 3 Monate:
Der Halter muss für die Einreise in die meisten Länder abwarten, bis der Hund mindestens 3 Monate alt ist. Grund hierfür ist, dass der Schutz sich aufbauen muss. Außerdem wird so ein Stück weit der Welpenhandel unterbunden, der oft in nicht artgerechter Haltung stattfindet, wenn der Verkauf von einem Land ins andere reicht.

🌍 Außerhalb der EU-Länder:
Außerhalb der europäischen Länder gelten oft dieselben Vorschriften wie innerhalb der EU. In manchen Ländern gelten aber auch noch zusätzliche Regeln. Welche im aktuellen Urlaubsziel und den Durchreiseländern gelten, sollte im Einzelnen recherchiert werden.

Anmeldung bei der Reise mit Flugzeug/Bus/Kreuzfahrtschiff/Camper
Auch wenn für viele Besitzer das Haustier wie ein Familienmitglied ist, freut sich nicht jeder über die vierbeinigen Gäste.

🚢 Kreuzfahrtschiff
Bei manchen Kreuzfahrten sind Hunde nicht willkommen. Viele Reedereien sind aber tierlieb und freuen sich über Hunde und Katzen an Board. Da aber nur begrenzt Platz ist, muss bei solchen Fahrten dennoch rechtzeitig gebucht und angemeldet werden, ehe kein Platz mehr für das eigene Haustier da ist.

✈️ Flugzeug
In der Regel darf ein Hund bei einer Flugreise seinen Besitzer innerhalb von Europa ohne Probleme begleiten, sofern die gewöhnlichen Reisebestimmungen eingehalten werden. Die Anmeldung des Hundes muss in jedem Fall möglichst zeitnah der Buchung stattfinden, denn bei Flugzeugen sind die Plätze für mitreisende Haustiere oft nur stark begrenzt vorhanden. In der Kabine wiederum dürfen nur kleine Hunde mitfliegen. Wie schwer und groß diese sein dürfen, variiert zwischen den Fluggesellschaften und muss vorher abgeklärt werden.

🏕️ Camper
Wird ein Wohnwagen oder Camper gemietet, dann sollte sich vorher erkundigt werden, ob die Mitnahme von Hunden erlaubt ist. Nicht jeder Vermieter gestattet die Mitnahme von Hunden, da das Fell teilweise nur schwer zu beseitigen ist und ein höheres Risiko für Schäden besteht.

🚌 Bus
Bei vielen Busreisen sind Hunde nicht erlaubt. Auf manchen Fahrten darf er pelzige Liebling aber mit. In der Regel muss dann ein zweites Ticket gebucht werden, da durch die Mitnahme des Hundes ein Platz für den Veranstalter verloren geht. Meist müssen auch bestimmte Regeln eingehalten werden, die vorher geklärt werden müssen. Wichtig ist ebenfalls, dass meist nur kleine und mittelgroße Hunde mitdürfen, da die Mitreise für gewöhnlich nur in einer Box erlaubt ist.

Wenn der Hund im Frachtraum mitreisen muss

Reist der Hund gesondert mit und kann nicht beim Besitzer bleiben, muss das deutlich auf der Transportbox gekennzeichnet werden. Es muss klar ersichtlich sein, dass es sich bei dem Inhalt um ein lebendiges Tier handelt. Zwar sollte dies selbstverständlich sein, mit dem Hinweis sichert man sich aber ab und ruft dem Arbeiter noch mal in Erinnerung, dass er mit einem Lebewesen umgeht.

Auf die Box können ein paar Worte die „von dem Tier“ an das Personal gerichtet sind, angebracht werden. Kleine Mitteilungen können das Herz erweichen und innerhalb von Sekunden eine sanfte Bindung zwischen dem Flughafen Mitarbeiter und dem Haustier aufbauen.

Sprüche wie „Das ist meine erste Reise. Ich bin so aufgeregt, sei bitte lieb zu mir!“ Oder „Ich bin Bodo und wer bist du?“ brechen automatisch die Distanz zwischen dem Arbeiter und dem Haustier.
Eine weitere Möglichkeit ist, Leckerlies in ein Fach der Transportbox zu legen. Aufschriften wie „Reisebonbon“ oder für Kauleckerlies „Reisekaugummi!“ lockern die Stimmung noch mal auf und können dem Hund die Reise tatsächlich erleichtern.

Dabei darf aber nicht vergessen werden, dass bei internationalen Reisen, die Nachrichten auf Deutsch nicht ausreichen, sondern auch Mitteilungen in Englisch verfasst werden müssen – und besser noch, auch in der Sprache des Reiseziels.

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